Konditionen und Preise
Kostenübernahme über die Pflegekassen (Entlastungsbetrag §45a und b SGB 11, Verhinderungspflege §39 SGB11, Pflegesachleistungen §36 SGB11).
Die Mindesteinsatzzeit beträgt 2 Stunden.
- Einzelbetreuungsleistungen für Kinder und Jugendliche:
35,00 € pro Stunde.
- Einzelbetreuungsleistungen für Erwachsene:
45,00 € pro Stunde.
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