Konditionen und Preise

Kostenübernahme über die Pflegekassen (Entlastungsbetrag §45a und b SGB 11, Verhinderungspflege §39 SGB11, Pflegesachleistungen §36 SGB11).

Die Mindesteinsatzzeit beträgt 2 Stunden. 

  • Einzelbetreuungsleistungen für Kinder und Jugendliche:

      35,00 € pro Stunde.

  • Einzelbetreuungsleistungen für Erwachsene:

      45,00 € pro Stunde.